Vorab
Diese Seite bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Arzneimittel nach dem AMG
Das Arzneimittelgesetz definiert Arzneimittel über ihre Bestimmung: zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper, um Krankheiten zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder physiologische Funktionen zu beeinflussen. Wird ein Peptid mit einer solchen Bestimmung angeboten, ist es ein Arzneimittel und benötigt eine Zulassung.
Forschungschemikalien
Forschungspeptide werden ausdrücklich nur für In-vitro- und Laborzwecke angeboten. Sie sind nicht zur Anwendung an Menschen bestimmt. Seriöse Händler verzichten deshalb auf Anwendungshinweise.
Kosmetik
Einige Peptide, etwa GHK-Cu, finden sich auch in Kosmetika. Diese unterliegen der EU-Kosmetikverordnung und dürfen keine therapeutische Wirkung beanspruchen. Ein Laborreagenz wird nicht zum Kosmetikum, nur weil es denselben Stoff enthält.
Warnsignale bei Angeboten
- Heil-, Abnehm- oder Bräunungsversprechen
- Dosierungsanleitungen für Menschen
- Fertige Spritzen, Pens oder Nasensprays
- Keine Angaben zu Identität, Reinheit oder Charge