de·peptideDas deutschsprachige Peptid-Kompendium

Orientierung

Rechtslage in Grundzügen

Peptid ist nicht gleich Peptid: Ob ein Stoff Arzneimittel, Kosmetikum oder Laborchemikalie ist, hängt vor allem von seiner Zweckbestimmung ab.

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für konkrete Fragen wenden Sie sich an eine fachkundige Stelle.

Arzneimittel oder nicht?

Nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) sind Arzneimittel Stoffe, die zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind, um Krankheiten zu heilen, zu lindern oder zu verhüten oder um Körperfunktionen zu beeinflussen. Ein Peptid, das mit einer solchen Zweckbestimmung angeboten wird, ist ein Arzneimittel und braucht eine Zulassung.

Forschungschemikalien

Forschungspeptide werden ausdrücklich nur für Labor- und Forschungszwecke angeboten. Sie sind nicht zur Anwendung am Menschen bestimmt. Wer sie dennoch so verwendet oder weitergibt, bewegt sich außerhalb dieses Rahmens.

Kosmetik

Einige Peptide wie GHK-Cu werden auch in Kosmetika eingesetzt. Kosmetische Mittel unterliegen der EU-Kosmetikverordnung und dürfen keine therapeutischen Wirkungen beanspruchen. Ein Laborreagenz wird nicht dadurch zum Kosmetikum, dass es denselben Stoff enthält.

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